Finanzielle Förderungen
Leistungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die einen arbeitsuchenden Menschen einstellen, ausbilden oder beschäftigen, können durch das Jobcenter unterstützt werden.
Bei Fragen rund um die Leistungen oder Antragsstellung steht Ihnen der Arbeitsvermittler des betreffenden Kunden zur Verfügung, gerne können Sie sich auch an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service wenden. Voraussetzung für die Zusage entsprechender Mittel sind stets ein Beratungsgespräch und die Antragstellung durch den Arbeitgeber.
Qualifizierung vor oder während einer Beschäftigung
Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern, spezielle Fortbildungskurse und Erlangung von Zertifikaten (z.B. Gabelstaplerführerscheine oder Schweißerkurse) bis hin zu betrieblichen oder überbetrieblichen Umschulungen oder andere erwachsenengerechte Ausbildungen sind Schwerpunkte des Förderangebots des Jobcenters.
Sozialpädagogische Begleitung während einer Beschäftigung
Eine individuelle sozialpädagogische Begleitung des neuen Mitarbeiters (z.B. nach einer längeren Arbeitslosigkeitsphase) kann in den ersten Monaten der Beschäftigung oder auch während einer Ausbildung sinnvoll sein und Betriebe entlasten.
Sprachförderung
In Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann das Jobcenter Landkreis Reutlingen über Integrations- und berufsbezogene Sprachkurse informieren, um den Einstieg in Arbeit und Ausbildung zu erleichtern oder den Verbleib in Arbeit zu festigen. Das Jobcenter Landkreis Reutlingen bietet auch Qualifizierungsmaßnahmen mit Sprachförderung an.
Vermittlungshilfen
Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung kann das Jobcenter auf Antrag finanzielle Unterstützung gewähren.
Dies gilt u.a. auch für notwendige Mobilitätshilfen. Auch die Umwandlung eines Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kann seitens des Jobcenter finanziell unterstützt werden.
Eingliederungszuschüsse
Vor Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann das Jobcenter auf Antrag finanzielle Unterstützung gewähren, zum Beispiel einen Eingliederungszuschuss.
Ausbildungs-Förderung
Sofern ein direkter Einstieg in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nicht möglich ist, fördert das Jobcenter – in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit – Einstiegsqualifizierungen durch längerfristige Betriebspraktika in ausbildungsberechtigten Betrieben.
In Einzelfällen kann es notwendig sein, den Ausbildungseinstieg durch überbetriebliche Ausbildungen bei Bildungsträgern zu realisieren. Hierzu benötigt das Jobcenter die aktive Mithilfe geeigneter, engagierter und leistungsfähiger Ausbildungsbetriebe als sogenannte Kooperationspartner. Diese Ausbildungen und die Ausbildungsvergütungen werden durch das Jobcenter finanziert.
Betriebliche Erprobung
Die Möglichkeit, Ihren zukünftigen Mitarbeiter direkt im Betrieb einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten einer Beschäftigung zu gewähren, erfolgt über kurzzeitige sogenannte „Maßnahmen beim Arbeitgeber“. In die Förderung inbegriffen ist auch die notwendige Absicherung bei Haftpflicht- und Unfallschäden sowie eine Wegstreckenentschädigung.
Bei Langzeitarbeitslosigkeit und besonderen Rahmenbedingungen (FAV /PAT)
Für Menschen, die aus verschiedenen Gründen schon lange Zeit nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt tätig waren, kann das Jobcenter Landkreis Reutlingen diese Menschen mit besonderen, individuell zugeschnittenen Fördermodellen beim Wiedereinstieg unterstützen. Sprechen Sie uns an.
So erreichen Sie den Arbeitgeber-Service
telefonisch montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr kostenfrei unter: 0800 4 555520
Sie werden mit einem Mitarbeiter vor Ort verbunden.
Oder per E-Mail unter: reutlingen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de