Arbeitnehmer
Das Jobcenter Landkreis Reutlingen ist zuständig für die Sicherung des Lebensunterhaltes für Bürger/innen im gesamten Landkreis Reutlingen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALGII) oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Wir unterstützen Sie gerne bei:
- Aufnahme oder Beibehaltung einer Arbeit
- Aus- und Weiterbildungen
- Besonderen Lebenslagen
- Finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt
- Leistungen für Bildung und Teilhabe