Arbeitssuchende mit Minijob

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Verdienstgrenze bis zu 450,00 € beträgt. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind für Sie als Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei.

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Der Verdienst Ihres Minijobs ist allerdings als Einkommen zu sehen und wird bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Die ersten 100,00 € sind anrechnungsfrei. Von jedem weiteren Euro werden bei einem Minijob zusätzlich 20% nicht angerechnet.

Hinweis:

Bei einem monatlichen Einkommen von 450,00 € bleiben

  • 170,00 € anrechnungsfrei
  • 280,00 € werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen

D.h. Sie haben monatlich 170€ mehr Geld zur Verfügung.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anzumelden. Dort zahlt er auch einen Pauschalbetrag für Ihre Renten- und Krankenversicherung ein.

Nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind Sie verpflichtet, alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ein Minijob kann gleichzeitig der Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein. Nutzen Sie die Chance Ihr Know-how zu erhalten und einzubringen oder um neue Berufserfahrungen zu sammeln.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig annehmen?

Ja, es wird jedoch Ihr Einkommen abzüglich der Freibeträge angerechnet.

Was passiert wenn ich mehr als 450,00 € verdiene?

Ab einem monatlichen Verdienst von 450,01 € wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Dadurch erwerben Sie Ansprüche aus der Sozialversicherung, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bin ich unfall- und haftpflichtversichert?

Der Anbieter eines Minijobs ist verpflichtet, die Unfallversicherung und Betriebshaftpflicht für Sie sicherzustellen.

Das Jobcenter Landkreis Reutlingen bietet ein Projekt für Arbeitssuchende mit Minijob an, bei dem auch im Einzelfall ein Stabilisierungszuschuss für den Arbeitgeber gefördert werden kann.

Der Stabilisierungszuschuss ist eine zusätzliche Fördermöglichkeit, mit dem Ziel der Nachhaltigkeit der Beschäftigung durch Umwandlung des Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit. Bei Interesse wenden Sie sich an Ihren Arbeitsvermittler oder Ansprechpartner.