Anspruchsvoraussetzungen
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten.
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen den Antrag auf Arbeitslosengeld II grundsätzlich als Teil einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern stellen.
Im Ausnahmefall, in dem mit keinem Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft gebildet oder aufrecht erhalten werden kann, ist nach Einbeziehung des Jugendamtes eine Antragstellung auch ohne die Eltern möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.