Erstausstattung
Es gibt besondere Situationen, in denen man zusätzliche finanzielle Hilfe braucht.
In solchen Situationen kann man einmalige Leistungen bekommen, zum Beispiel:
- Bekleidung für Schwangere ab dem 6. Monat
- Notwendige Kleidung, wenn man seine komplette Kleidung verloren hat (nach Wohnungsbrand zum Beispiel)
- Notwendige Möbel und Hausgeräte für eine neue Wohnung, wenn zum ersten Mal eine Wohnung angemietet wird (Erstausstattung)
- Reparaturen von orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten
- Miete von therapeutischen Geräten
- Babyerstausstattung 1.-6. Monat und 7.-12. Monat