Erstausstattung

Es gibt besondere Situationen, in denen man zusätzliche finanzielle Hilfe braucht.

In solchen Situationen kann man einmalige Leistungen bekommen, zum Beispiel:

  • Bekleidung für Schwangere ab dem 6. Monat
  • Notwendige Kleidung, wenn man seine komplette Kleidung verloren hat (nach Wohnungsbrand zum Beispiel)
  • Notwendige Möbel und Hausgeräte für eine neue Wohnung, wenn zum ersten Mal eine Wohnung angemietet wird (Erstausstattung)
  • Reparaturen von orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten
  • Miete von therapeutischen Geräten
  • Babyerstausstattung 1.-6. Monat und 7.-12. Monat
Hinweis: Sie können einen formlosen Antrag auf Erstausstattung mit Auflistung der benötigten Gegenstände einreichen.