Schulbedarf

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Schülerinnen und Schüler erhalten seit dem Schuljahr 2020/2021 für die Schulausstattung jeweils zum 1. August (bzw. 1. September für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) 103 Euro und zum 1. Februar 51,50 Euro. Anschaffungen wie Schultasche, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Eine gesonderte Antragstellung für den Schulbedarf ist für Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht notwendig