Service

Öffnungszeiten und Standorte

Geschäftsstelle Reutlingen, Albstraße 83

Montag: 07:30 – 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr ((16:00 – 18:00 Uhr nur für Berufstätige und Teilnehmer an Maßnahmen)
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr

 

Geschäftsstelle Münsingen, Hauptstraße 34

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr (16:00 – 18:00 Uhr nur für Berufstätige und Teilnehmer an Maßnahmen)
Freitag: geschlossen

Beratungstermine im Leistungsbereich und Arbeitsvermittlung nur nach Vereinbarung.

 

Telefonische Erreichbarkeit und Terminvereinbarung

Haben Sie Fragen oder einen Terminwunsch?

Unser ServiceCenter hilft Ihnen telefonisch Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
unter der Rufnummer 07121-309577 gerne weiter!

Vorsprachen in der Eingangszone können Sie online buchen
OTV

 

Jobcenter Digital

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

Was bietet mir der Online-Service?

  • Übermittlung von WBA (Weiterbewilligungsanträge)
  • Übermittlung von VÄM (Veränderungsmitteilungen)
  • Zukünftige Funktionen und Anträge

 

Welche Vorteile habe ich dadurch?

  • schnelle und einfache Mitteilung
  • Zeit- und ortsunabhängig
  • Unterstützung bei der Eingabe der Daten durch Hilfetexte
  • Einfacher Upload und Versand von Dokumenten und Nachweisen
  • Spart Zeit und Porto
  • Weitere Informationen zu Arbeit, Wohnen, Gesundheit etc.

 

Was muss ich beachten?

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Portals ist die vorherige Registrierung mit Ausweisprüfung.

Hierzu beraten wir Sie gerne bei Ihrer nächsten Vorsprache im Jobcenter Landkreis Reutlingen – bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit.

Weitere Anträge, die Sie online stellen können und Ausfüllhilfen hierzu finden Sie unter:

www.jobcenter.digital

 

Downloads und Flyer

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

 

Geldleistungen / Beratung und Vermittlung / Service

Vollmacht

Download


Schweigepflichtsentbindung

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Mietbescheinigung des Jobcenters

Download


Übersicht der angemessenen Unterkunftskosten

Download


Flyer Bildung und Teilhabe

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Unsere Partner / wichtige Adressen

Sie wollen Arbeitslosengeld I beantragen? –> Agentur für Arbeit Reutlingen

Sie wollen Kindergeld oder Kindergeldzuschlag beantragen? –> Familienkasse Pfullingen

Sie wollen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen? –> Agentur für Arbeit Reutlingen

Sie wollen BAföG beantragen? –> BAföG-Seite, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Sie wollen Wohngeld beantragen? –> Wohngeldstelle, Landratsamt Reutlingen

Sie wollen Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen? –> Sozialhilfe/Grundsicherung, Landratsamt Reutlingen

Sie wollen Rente beantragen? –> Regionalzentrum Reutlingen, Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsrecht

Bürgertelefon Arbeitsrecht
Website besuchen

Günstige Lebensmittel

Reutlinger Tafel
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Metzinger Tafel
Website besuchen


Bad Uracher Tafel
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Münsinger Tafel
Website besuchen

Familien-, Lebens- und Sozialberatung

Diakonie Reutlingen
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Profamilia
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Hilfe zur Selbsthilfe
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Schuldnerberatung
Website besuchen


Schwangeren- und Schwangerschafts- konfliktberatung (Diakonie)
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Schwangeren- und Schwangerschafts- konfliktberatung (Profamilia)
Website besuchen


Frühe Hilfen – Schwangerschaftsberatung
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Kinderschutzbund
Website besuchen


Suchtberatungsstelle
Website besuchen


Obdachlosigkeit
Website besuchen

Psychologische Beratungsstellen

Diakonie
Website besuchen


Caritas
Website besuchen

Kultur für alle (gratis Theater, Kino, …)

Kulturpforte Reutlingen
Website besuchen

 

Kundenreaktionsmanagement

Haben Sie Fragen, Lob oder Kritik oder können eine Entscheidung nicht verstehen?

Dann können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner/in in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement oder in der Leistungsabteilung im Jobcenter Landkreis Reutlingen wenden.

Wenn keine Klärung gelingt, besteht die Möglichkeit mit dem Vorgesetzten (Teamleiter/in) zu sprechen. Wenn das Anliegen dann weiterhin besteht, können Sie sich an die Geschäftsleitung wenden.

Wenn Sie eine schriftliche Entscheidung rechtlich überprüfen lassen wollen, reichen Sie einen schriftlichen Widerspruch im Jobcenter Landkreis Reutlingen ein. Ihr Widerspruch wird in der Widerspruchsstelle bearbeitet.

Sie können sich auch mit Anregungen und Kritik ans Kundenreaktionsmanagement wenden: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/anregungen-und-kritik

Hinweis

Das Kundenreaktionsmanagement bearbeitet keine Widersprüche. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich im Jobcenter Landkreis Reutlingen einreichen.