Umzug / Zuzug aus anderer Stadt
Umzug ohne Arbeitsaufnahme im Landkreis Reutlingen
- Wenn Sie ohne Arbeitsaufnahme innerhalb der Stadt Reutlingen oder des Landkreises Reutlingen umziehen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit dem Jobcenter Landkreis Reutlingen.
- Fragen Sie bitte den Vermieter/in nach der Kaltmiete, Heizung, Stromkosten, Nebenkosten und der Kaution.
Hinweis: Bitte unterschreiben Sie den Mietvertrag noch nicht und beachten Sie die Mietobergrenze.
- Bitte sprechen Sie mit dem nicht unterschriebenen Mietvertrag an der Information des Jobcenters Landkreis Reutlingen vor. Danach können Sie mit ihren Ansprechpartner/in in der Leistungsabteilung den Mietvertrag besprechen und die Umzugskosten klären.
Umzug ohne Arbeitsaufnahme in eine andere Stadt
- Wenn Sie ohne Arbeitsaufnahme umziehen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit dem Jobcenter Landkreis Reutlingen und dann mit dem Jobcenter, das für Sie in Ihrer neuen Stadt zuständig ist. Bitte klären Sie auch vorher mit Ihrem Ansprechpartner/in in der Leistungsabteilung des Jobcenters Landkreis Reutlingen ab, in welcher Höhe die Umzugskosten für die neue Wohnung bewilligt werden kann.
- Wenn beide Jobcenter Ihrem Umzug zustimmen, dann können Sie nach einer Wohnung suchen. Bitte beachten Sie die Mietobergrenze vor Ort.
- Fragen Sie bitte den Vermieter/in nach der Kaltmiete, Heizung, Stromkosten, Nebenkosten und der Kaution.
Hinweis: Bitte unterschreiben Sie den Mietvertrag noch nicht. Das neue Jobcenter muss erst den Kosten für ihre neue Wohnung zustimmen.
- Gehen Sie dann bitte mit der schriftlichen Zustimmung des Jobcenters Landkreis Reutlingen zu ihrem neuen Jobcenter. Das neue Jobcenter informiert Sie, ob und wann Sie den Mietvertrag unterschreiben können.
Hinweis: Wenn Sie unter 25 Jahren sind, wird davon ausgegangen, dass Sie noch bei ihren Eltern wohnen. In besonderen Situationen können Ausnahmen gemacht werden. Bitte klären Sie dies mit ihrem Ansprechpartner/in in der Leistungsabteilung ab.
Umzug außerhalb des Tagespendelbereiches mit Arbeitsaufnahme
- Wenn Sie mit Arbeitsaufnahme umziehen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit ihrem Arbeitsvermittler/in/ oder ihrem Fallmanager/in.
- Sie können einen Antrag auf Umzugskosten stellen. Bitte stellen Sie diesen Antrag vor der Arbeitsaufnahme und ihrem Umzug.