Urlaub und Abwesenheit
- Sprechen Sie vor ihrem Urlaub oder ihrer Ortsabwesenheit, frühestens 7 Kalendertage vor ihrer Abreise, im Jobcenter Landkreis Reutlingen persönlich zur Genehmigung vor.
- Melden Sie sich nach ihrem Urlaub oder ihrer Ortsabwesenheit persönlich wieder zurück.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, sind sie gesetzlich verpflichtet, ihren Urlaub/ ihre Ortsabwesenheit vom Jobcenter Landkreis Reutlingen genehmigen zu lassen.
Hinweis
Wenn Sie sich nicht persönlich abmelden und nicht wieder aus ihrem Urlaub oder ihrer Ortsabwesenheit zurückmelden, können die Arbeitslosengeld II Leistungen vorläufig eingestellt und die Arbeitslosengeld II Leistungen für den nicht genehmigten Zeitraum zurückgefordert werden.