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    Das Jobcenter Landkreis Reutlingen ist zuständig für die Sicherung des Lebensunterhaltes für Bürger/innen im gesamten Landkreis Reutlingen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALGII) oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).

    Möchten Sie eine neue Mitarbeiterin oder neuen Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit einstellen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Personalauswahl. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrer Suche nach passenden Arbeitnehmern oder Auszubildenden.

    Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Verschiedene Leistungen sollen Sie dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten können.

    Um noch schneller zum Ziel zu kommen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen einfach und schnell über unsere Online Services zu lösen. Wählen Sie dazu einfach aus, zu welchem Thema Sie mehr erfahren möchten.

    Als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Reutlingen und des Landkreis Reutlingen betreuen und fördern wir Menschen im Landkreis Reutlingen, die Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Unterstützungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten.

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Stark für unsere Region

Für Arbeitnehmer

Wichtige Informationen für Arbeitnehmer finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

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Für Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter? Wir helfen Ihnen gerne bei der Personalauswahl.

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Geldleistungen

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung sozialer Notlagen durch finanzielle Hilfen.

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Serviceleistungen

Hier finden Sie nahezu alle Antworten auf die am meisten gestellten Fragen.

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Kundeninformation

Bürgergeld:

Das Jobcenter Reutlingen setzt alles daran die neue Bürgergeldreform für Neu- und Bestandskunden zeitnah umzusetzen.

Die derzeitigen Leistungsempfänger müssen das Bürgergeld nicht extra beantragen. Die neuen Regelsätze werden automatisch angepasst.

Um den Bearbeitungsvorgang nicht zu unterbrechen, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen und sich nur in dringenden Notfällen bei uns zu melden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.

Aktuelle Informationen für ukrainische Geflüchtete finden Sie hier.

Krankmeldungen:

Bitte reichen Sie auch weiterhin Ihre Krankmeldungen in Papierform ein. Die Regelung der digitalen Krankmeldung betrifft nicht den Kundenkreis des SGB II..

Viele Anliegen, z.B. die Antragstellung für Arbeitslosengeld II können Sie auch einfach über unser Online-Portal erledigen:

www.jobcenter.digital (Zugang mit Zugangsdaten möglich)

jobceenter.digital Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Reutlingen

Jobcenter Reutlingen

Wichtige Themen

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Weiterbewilligungsantrag online stellen und Veränderungen online mitteilen

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Welche Geschäftsstelle ist für mich zuständig?

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Häufige Fragen bei der Antragstellung

Lexikon

Wichtige Begriffe erklären wir in unserem Lexikon.

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle Reutlingen, Albstraße 83

 

Montag bis Freitag:
07:30 – 12:30 Uhr

 

Donnerstag:
14:00 – 18:00 Uhr

(Vorsprache ab 16:00 Uhr nur für Berufstätige und Kursteilnehmer)

 

Geschäftsstelle Münsingen, Hauptstraße 34

 

Montag, Dienstag und Mittwoch:
08:00 – 12:00 Uhr

 

Donnerstag:
14:00 – 18:00 Uhr

(Vorsprache ab 16:00 Uhr nur für Berufstätige und Kursteilnehmer)

 

Freitag:

geschlossen

 

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