Bürgergeld:
Das Jobcenter Reutlingen setzt alles daran die neue Bürgergeldreform für Neu- und Bestandskunden zeitnah umzusetzen.
Die derzeitigen Leistungsempfänger müssen das Bürgergeld nicht extra beantragen. Die neuen Regelsätze werden automatisch angepasst.
Um den Bearbeitungsvorgang nicht zu unterbrechen, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen und sich nur in dringenden Notfällen bei uns zu melden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.
Aktuelle Informationen für ukrainische Geflüchtete finden Sie hier.
Krankmeldungen:
Bitte reichen Sie auch weiterhin Ihre Krankmeldungen in Papierform ein. Die Regelung der digitalen Krankmeldung betrifft nicht den Kundenkreis des SGB II.
Viele Anliegen, z.B. die Antragstellung für Bürgergeld können Sie auch einfach über unser Online-Portal erledigen:
www.jobcenter.digital (Zugang mit Zugangsdaten möglich)