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    Das Jobcenter Landkreis Reutlingen ist zuständig für die Sicherung des Lebensunterhaltes für Bürger/innen im gesamten Landkreis Reutlingen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALGII) oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).

    Möchten Sie eine neue Mitarbeiterin oder neuen Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit einstellen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Personalauswahl. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrer Suche nach passenden Arbeitnehmern oder Auszubildenden.

    Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Verschiedene Leistungen sollen Sie dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten können.

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    Als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Reutlingen und des Landkreis Reutlingen betreuen und fördern wir Menschen im Landkreis Reutlingen, die Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Unterstützungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten.

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