Geldleistungen
Familien und Alleinstehende erhalten finanzielle Unterstützung (Bürgergeld), um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Der notwendige Lebensunterhalt wird in sogenannten Regelsätzen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelleistung die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens pauschal abdeckt. Zusätzlich werden vom Jobcenter angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen.
Anspruchsvoraussetzungen, Einkommen und Vermögen
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen den Antrag auf Bürgergeld grundsätzlich als Teil einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern stellen. Im Ausnahmefall, in dem mit keinem Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft gebildet oder aufrecht erhalten werden kann, ist nach Einbeziehung des Jugendamtes eine Antragstellung auch ohne die Eltern möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Auszahlung und Dauer
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Bedarfe: So setzt sich das Bürgergeld zusammen
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Eine Übersicht der angemessenen Unterkunftskosten (Mietobergrenze) im Landkreis und ein Mietbescheinigungs-Formular des Jobcenters Reutlingen finden Sie hier.
Einkommen mit Bürgergeld ergänzen
Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden hier.
Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Hier gelangen Sie zum Flyer Bildung und Teilhabe, sowie den Antragsformularen.
Hinweis:
– Antragstellung
Außer dem Schulbedarf, müssen alle anderen Leistung im Rahmen der Bildung und Teilhabe gesondert beantragt werden.
– Nachweise
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen oder Anmeldungen auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.
– Definition Schülerin und Schüler?
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
– Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Reutlingen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Reutlingen erhalten die Gutscheine für Mittagessen und Teilhabe im Bürgerbüro (nach Vorlage des Bewilligungsbescheides).
Umzug
– Umzug ohne Arbeitsaufnahme im Landkreis Reutlingen
1. Wenn Sie ohne Arbeitsaufnahme innerhalb der Stadt Reutlingen oder des Landkreises Reutlingen umziehen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit dem Jobcenter Landkreis Reutlingen.
2. Fragen Sie bitte Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter nach der Kaltmiete, Heizung, Stromkosten, Nebenkosten und der Kaution.
Hinweis: Bitte unterschreiben Sie den Mietvertrag noch nicht und beachten Sie die Mietobergrenze.
3. Bitte sprechen Sie mit dem nicht unterschriebenen Mietvertrag an der Information des Jobcenters Landkreis Reutlingen vor. Danach können Sie mit ihrer Ansprechperson im Leistungsbereich den Mietvertrag besprechen und die Umzugskosten klären.
Eine Übersicht der angemessenen Unterkunftskosten (Mietobergrenze) im Landkreis und ein Mietbescheinigungs-Formular des Jobcenters Reutlingen finden Sie hier.
– Umzug ohne Arbeitsaufnahme in eine andere Stadt
1. Wenn Sie ohne Arbeitsaufnahme umziehen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit dem Jobcenter Landkreis Reutlingen und dann mit dem Jobcenter, das für Sie in Ihrer neuen Stadt zuständig ist. Bitte klären Sie auch vorher mit Ihrer Ansprechperson im Leistungsbereich des Jobcenters Landkreis Reutlingen ab, in welcher Höhe die Umzugskosten für die neue Wohnung bewilligt werden kann.
2. Wenn beide Jobcenter Ihrem Umzug zustimmen, dann können Sie nach einer Wohnung suchen. Bitte beachten Sie die Mietobergrenze vor Ort.
3. Fragen Sie bitte die Vermieterin oder den Vermieter nach der Kaltmiete, Heizung, Stromkosten, Nebenkosten und der Kaution.
Hinweis: Bitte unterschreiben Sie den Mietvertrag noch nicht. Das neue Jobcenter muss erst den Kosten für ihre neue Wohnung zustimmen.
4. Gehen Sie dann bitte mit der schriftlichen Zustimmung des Jobcenters Landkreis Reutlingen zu Ihrem neuen Jobcenter. Das neue Jobcenter informiert Sie, ob und wann Sie den Mietvertrag unterschreiben können.
Hinweis: Wenn Sie unter 25 Jahren sind, wird davon ausgegangen, dass Sie noch bei ihren Eltern wohnen. In besonderen Situationen können Ausnahmen gemacht werden. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Ansprechperson im Leistungsbereich ab.
– Umzug außerhalb des Tagespendelbereiches mit Arbeitsaufnahme
1. Wenn Sie mit Arbeitsaufnahme umziehen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit Ihrer Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung oder Fallmanagement.
2. Sie können einen Antrag auf Umzugskosten stellen. Bitte stellen Sie diesen Antrag vor der Arbeitsaufnahme und ihrem Umzug.