Häufig gestellte Fragen
Ich habe schon einen mehrseitigen Antrag (Vordruck HA) bekommen
Sie können den Kurzantrag einreichen. Den Kurzantrag finden Sie hier ! Bitte übertragen Sie unbedingt die BG-Nummer !
Ich muss zum Arzt. Wie funktioniert es mit der Krankenkasse?
Mit der Bewilligung geht eine Meldung an die Krankenkasse. Sie können dann eine Bescheinigung von der Krankenkasse holen und zum Arzt gehen, wenn es dringend ist. Sie bekommen auch automatisch eine Krankenkassenkarte zugesandt.
Ich wohne privat und bezahle meinen Vermietern / Gastgebern etwas. Wie soll ich dies dem Jobcenter nachweisen?
Wenn Sie bereits Asylbewerberleistungen erhalten haben, haben Sie und Ihr/e Vermieter/in / Gastgeber/in dort eine Vereinbarung abgegeben. Diese Vereinbarung reichen Sie auch bei uns in Kopie ein. Wenn Sie einen Mietvertrag oder Untermietvertrag haben, reichen Sie uns eine Kopie ein.
Darf ich mein Auto behalten, wenn ich Arbeitslosengeld II beantrage
Dazu steht im „Merkblatt Arbeitslosengeld II“: Folgende Vermögensgegenstände werden nicht berücksichtigt:
- angemessener Hausrat,
- ein angemessenes Kraftfahrzeug,
- bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: für die Alterssicherung bestimmte Vermögensgegenstände und Rechte in angemessenem Umfang,
- eine selbst bewohnte angemessene Eigentumswohnung oder ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück,
- Vermögen zur baldigen Beschaffung oder für den Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen
Was ist, wenn mein Antrag aus Versehen bei der falschen Behörde eingeht?
Die Ämter leiten Ihre Antragstellung untereinander an die richtige Behörde weiter. Sie müssen nichts weiter tun.
Ich habe noch keine Rentenversicherungsnummer. Was soll ich im Antrag eintragen?
Wenn Sie noch keine Rentenversicherungsnummer haben, beantragen wir eine für Sie. Sie bekommen diese schriftlich mitgeteilt.
Ich möchte umziehen. Was muss ich machen?
Seit August 2016 gilt das neue Integrationsgesetz mit der Wohnsitzauflage.
Wenn Sie in einen anderen Landkreis umziehen, benötigen Sie die Genehmigung des Ausländeramtes.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, müssen Sie Ihren Umzug vorher genehmigen lassen.
Sie beantragen die Genehmigung schriftlich bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Die Kosten Ihrer Wohnung müssen innerhalb der Mietobergrenze liegen. Mietobergrenze heißt: so viel Miete ohne Nebenkosten bezahlt das Jobcenter. Was sind Nebenkosten?
Sie bekommen beim Jobcenter eine Liste. Auf der Liste steht, welche Mietkosten Ihr Jobcenter bezahlen kann. Am besten fragen Sie Ihren Sozialarbeiter. Er berät Sie zum Thema Umzug.
Bezahlt das Jobcenter auch die Nebenkosten?
Nebenkosten sind Kosten, die Sie zusätzlich zur Miete bezahlen müssen. Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser, Heizung oder die Müllabfuhr.
Ja, das Jobcenter bezahlt auch die Nebenkosten. Eine Ausnahme ist der Strom. Den müssen Sie selbst bezahlen. Bitte sparen Sie Wasser und Heizkosten.
Was ist die „Erstausstattung“?
Die „Erstausstattung“ sind Möbel, Geschirr und andere Sachen, die Sie in einer Wohnung brauchen. Das Jobcenter kann Ihnen etwas Geld für die Erstausstattung Ihrer Wohnung geben.
Schreiben Sie eine Liste mit Sachen, die Sie brauchen, um Ihre Wohnung einzurichten. Schicken Sie die Liste per Post oder per E-Mail an das Jobcenter.
Wir prüfen Ihre Liste und sagen Ihnen dann, was wir bezahlen können.
Tipp: das Geld reicht nicht für neue Möbel. Bei Da Capo bekommen Sie günstig gebrauchte Sachen. Da Capo ist ein Secondhand-Kaufhaus.
Ich bekomme ein Baby. Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Sie bekommen ausserdem ab der 13.Schwangerschaftswoche etwas mehr Geld für sich selbst.
Wenn Sie schwanger sind, kann Ihnen das Jobcenter folgende Dinge bezahlen:
- Ab dem 4. Monat: Kleidung für Schwangere.
- Ab dem 7. Monat: Erstausstattung für Ihr Baby.
Erstausstattung heißt hier: spezielle Möbel und Kleidung für Ihr Baby. - 6 Monate nach der Geburt: nochmal Kleidung und Sachen für Ihr Baby.
Wichtig: Sie müssen einen Antrag stellen, damit wir die Kosten übernehmen können. Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie einkaufen gehen.
Wir brauchen folgende Dokumente von Ihnen:
- Den Antrag. Das kann ein kurzer Brief sein.
- Eine Kopie von Ihrem Mutterpass oder der Geburtsbescheinigung.
Wenden Sie sich an Ihren Sozialarbeiter und reichen Sie die Unterlagen schriftlich ein.
Darf ich arbeiten?
Ja. Als Geflüchtete(r) mit Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie arbeiten. Für eine gute Arbeit müssen Sie Deutsch sprechen.
Ich habe Zeugnisse und möchte diese übersetzen lassen. Wer bezahlt die Übersetzung?
Sie möchten anfangen zu arbeiten oder eine Ausbildung beginnen? Oft brauchen Sie dafür eine Übersetzung Ihrer Zeugnisse. Wenn die Übersetzung notwendig ist, kann das Jobcenter Ihre Zeugnisse übersetzen lassen.
Wichtig: Machen Sie nicht einfach selbst Übersetzungen. Wenn eine Übersetzung notwendig ist, übersetzt das Jobcenter die Zeugnisse.
Ortsabwesenheit. Ich möchte längere Zeit weggehen. Was muss ich beachten?
Stopp! Sie müssen an jedem Werktag zum Jobcenter kommen können. Vor allem müssen Sie Ihre Post jeden Tag anschauen können. Reisen erlauben wir nur in den Ferien des Sprachkurses.
Wenn Sie verreisen möchten, müssen Sie das vorher anmelden: Jobcenter-LK-Reutlingen.Post@jobcenter-ge.de
Dann können wir Ihre Reise genehmigen.
Sie können uns schon früher Bescheid sagen. Aber genehmigen können wir Ihre Reise frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Wenn wir Ihre Reise genehmigt haben, bekommen Sie weiterhin Geld vom Jobcenter.
Sie dürfen maximal 21 Tage verreisen. Zu den 21 Tagen zählen auch Wochenenden und Feiertage.
Achtung: Wenn Sie ohne Genehmigung verreisen, bekommen Sie kein Geld vom Jobcenter. Und zwar so lange Sie weg sind. So lange bezahlen wir auch keine Miete.
Ich möchte ein Praktikum machen. Was muss ich beachten?
Ein Praktikum muss das Jobcenter genehmigen. Teilen Sie uns vor Beginn des Praktikums mit, bei welchem Arbeitgeber (Name und Adresse), welche Tätigkeit, ab wann und wie lange.
Ich bin krank. Muss ich zum Termin kommen?
Wenn Sie so krank sind, dass Sie nicht kommen können, gehen Sie zum Arzt. Sie lassen sich krankschreiben und eine Krankmeldung geben. Diese geben Sie im Jobcenter ab.
Wenn Sie arbeiten, geben sie die Krankmeldung beim Arbeitgeber ab. Wenn Sie im Sprachkurs sind, geben Sie die Krankmeldung bei Ihrer Schule ab.
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