Betriebliche Umschulungen
Sie suchen einen Azubi oder eine Azubine? Durch eine betriebliche Umschulung erhalten Arbeitssuchende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder deren Berufsabschluss auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbar ist, die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben.
Eine Umschulung kann generell in Voll- oder Teilzeit erfolgen. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen und nur nach individueller Prüfung vom Jobcenter mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Dies hat finanzielle Vorteile für Sie als Arbeitgeber. Der Abschluss erfolgt vor der zuständigen Kammer.
Wenn Sie eine betriebliche Umschulung anbieten möchten oder weitere Fragen haben, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an:
Eine geförderte Umschulung findet in der Regel um zwei Drittel verkürzt statt. In Vollzeit dauert eine Umschulung also maximal 24 Monate.
Nachhilfe während der Ausbildung
Eine individuelle sozialpädagogische Begleitung der auszubildenden Person (z.B. nach einer längeren Arbeitslosigkeitsphase oder Familienphase) kann während einer Ausbildung sinnvoll sein und Betriebe entlasten. Über die umschulungsbegleitenden Hilfen (ubH) kann das Jobcenter Ihre Auszubildenden zum Beispiel in den Fächer Deutsch und Mathe unterstützen.
Sie möchten zum Beispiel eine alleinerziehende Person mit familiären Verpflichtungen ausbilden? Da eignet sich die betriebliche Einzelumschulung in Teilzeit.
In Teilzeit
Jede Umschulung kann generell in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen. Das Jobcenter Landkreis Reutlingen fördert Kunden und Kundinnen mit familiären Verpflichtungen bei einer betrieblichen Einzelumschulung in Teilzeit.
Zusätzlich werden vom Jobcenter Reutlingen die Kosten für eine notwendige überbetriebliche Unterweisung, Berufsschulgebühren (soweit diese nicht kostenfrei sind), Prüfungsgebühren sowie Kosten für einen notwendigen Stützunterricht übernommen.
Die TeilnehmerInnen einer betrieblichen Einzelumschulung in Teilzeit können zusätzlich Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erstattet bekommen.
Wie geht das?
- Grundsätzlich ist eine Umschulung in Teilzeit in allen betrieblichen Ausbildungen möglich
- Die wöchentliche Arbeitszeit wird reduziert
- Die Berufsschule wird im regulären zeitlichen Umfang besucht, wie bei einer Vollzeitausbildung
- Der Betrieb spricht mit der/dem Umschüler/in individuell ab, zu welchen Zeiten und Tagen die betrieblichen Ausbildungszeiten geleistet werden
- Betrieb und Auszubildende stimmen die getroffenen Vereinbarungen mit der zuständigen Kammer ab
Ausbildungsvergütung
Teilzeitauszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§17 BBiG).
Umschulungsdauer
Grundsätzlich gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere zur wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung.
Vorteile für Betriebe:
- Gewinn von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit großem Verantwortungsbewusstsein und hoher Motivation
- Finanzielle Entlastung durch geringere monatliche Vergütung
- Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs
- Familienfreundlichkeit als klarer Imagegewinn
- Zeitliche Flexibilität, Einsatz der Umschüler/in passend zur Betriebsstruktur