Einstellung von Geflüchteten

Sie möchten einen Geflüchteten einstellen? Bei uns im Jobcenter steht nach der Ankunft der Spracherwerb im Vordergrund unserer Beratungsstrategie. Sobald Grundkenntnisse vorhanden sind, möchten wir Geflüchteten helfen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen.

Dafür haben wir verschiedene Förderinstrumente. Neben geförderten Praktika direkt  im Betrieb, bieten wir Vorbereitungsmaßnahmen mit Sprachförderung an. Möchten Sie einen Geflüchteten einstellen oder ausbilden, dieser benötigt aber noch Kenntnisse oder weitere Sprachfertigkeiten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne über unsere Fördermöglichkeiten und passen diese individuell an ihren Bewerber passend zu ihrem Betrieb an.

Worauf Sie achten müssen und wie das Jobcenter Reutlingen Sie unterstützen kann, erfahren Sie in dieser Brochüre.

Leistungen vom Jobcenter erhalten nur anerkannte und ASYLBERECHTIGTE Geflüchtete.

Möchten Sie einen Geflüchteten einstellen, der noch keine Anerkennung hat, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Agentur für Arbeit: reutlingen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Zusätzlich zu den speziellen Maßnahmen für geflüchtete Menschen kommen je nach Situation und Bedarf viele weitere Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters in Frage.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner oder kontaktieren Sie den Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer
0800 4 555520 (gebührenfrei).

Oder unter Jobcenter-LK-Reutlingen.SonderteamAV@jobcenter-ge.de

Oder unter Jobcenter-LK-Reutlingen@jobcenter-ge.de