Einstellung von Menschen mit Behinderungen
Personen, die nach dem Sozialgesetzbuch II durch das Jobcenter Reutlingen erhalten, können die Beratung spezieller Ansprechpartner wahrnehmen.
Diese Fachkräfte beraten individuell und umfassend über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und initiieren dafür gemeinsam mit dem Kunden und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem zuständigen Rehabilitationsträger erforderliche Maßnahmen und Leistungen.
Sollten Sie Fragen zum Themenkomplex Rehabilitation haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Reutlingen.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de
Wenn Sie direkt einen Antrag auf Förderung für eine Person stellen möchten, können Sie sich auch an den Arbeitgeber-Service wenden.
So erreichen Sie den Arbeitgeber-Service
telefonisch montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr kostenfrei unter: 0800 4 555520
Sie werden mit einem Mitarbeiter vor Ort verbunden.
Oder per E-Mail unter: reutlingen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de