Beratung und Vermittlung

Sobald Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, erhalten Sie eine persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung. Mit dieser besprechen Sie Ihre individuelle Beschäftigungssituation und erhalten Hilfestellungen zu vielfältigen Themen wie Arbeitssuche, Ausbildung/ Qualifizierung, Nachholen eines Hauptschulabschlusses oder auch Sprachförderung. Die Beratung erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit regionalen Trägern, Institutionen, Behörden und Netzwerkpartnern, um Ihre persönliche Situation bestmöglich berücksichtigen zu können.

 

Beratungsanliegen

Sie wollen einen Termin bei Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler vereinbaren?

Service Center
Telefon: 07121-309577
Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr

 

Jobsuche

Passende Stellenangebote finden Sie hier.

 

Arbeitgeberservice

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und suchen nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern oder wollen sich über Fördermöglichkeiten von Beschäftigten informieren?
Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Migration und Flucht

Sie sind neu in Deutschland? Wir helfen Ihnen bei Ihren ersten Schritten zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt, der Anerkennung Ihrer bisherigen Qualifikationen und bei der Verbesserung Ihrer Deutschkenntnisse. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Informationen für ukrainische Geflüchtete finden Sie hier.

 

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) ist zuständig für Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Nähere Informationen zu ihrem Aufgabengebiet finden Sie hier.

 

Jugendberufsagentur

In der Jugendberufsagentur werden alle Angebote der Berufsberatung, des Jobcenters, des Jugend- und Schulamts und des Regierungspräsidiums gebündelt. Jugendliche erhalten hier schnell Hilfe bei allen Fragen rund um Schule, Ausbildung, Studium, Beruf und vielen weiteren Themen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Ortsabwesenheit

Urlaub und Abwesenheit
Melden Sie sich vor Ihrem Urlaub oder Ihrer Ortsabwesenheit, frühestens 21 Kalendertage vor Ihrer Abreise, beim Jobcenter Landkreis Reutlingen telefonisch oder schriftlich zur Genehmigung.
Melden Sie sich nach Ihrem Urlaub oder Ihrer Ortsabwesenheit persönlich wieder zurück.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Urlaub/ Ihre Ortsabwesenheit vom Jobcenter Landkreis Reutlingen genehmigen zu lassen.

Hinweis

Wenn Sie sich nicht persönlich abmelden und nicht wieder aus Ihrem Urlaub oder Ihrer Ortsabwesenheit zurückmelden, können die Bürgergeld Leistungen vorläufig eingestellt und die Bürgergeld Leistungen für den nicht genehmigten Zeitraum zurückgefordert werden.