Bildung und Teilhabe für alle Kunden

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Ziel

Alle Kinder und Jugendlichen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben an Klassenfahrten und Ausflügen, am Vereinsleben oder am Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte teilzunehmen oder eine notwendige Lernförderung in Anspruch zu nehmen. Das Bildungs- und Teilhabepaket macht dies möglich.

 

Wer hat einen Anspruch?

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe berücksichtigt, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ein aktueller Bewilligungsbescheid nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch liegt vor.

 

Welche Leistungen werden erbracht?

 Das Bildungspaket umfasst finanzielle Leistungen für

Kita- und Schulfahrten

Die tatsächlich entstehenden Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule und Kita können bezahlt werden, sofern diese im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Lassen Sie den Antrag von der Schule ausfüllen und senden diesen per Post oder unter www.jobcenter.digital ans Jobcenter zurück.

 

Schulbedarf

Für Schulmaterialien erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren

  • am 1. August 103,00 €,
  • am 1. Februar 51,50 €.

Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch an die oder den Leistungsberechtigten. Als Voraussetzung ist die Schulbescheinigung rechtzeitig vorzulegen.

 

Schülerbeförderung

Die Kosten können ab 3 km Mindestentfernung (einfache Fußstrecke) vom Wohnort zur nächstgelegenen weiterführenden Schule erstattet werden.

Bitte fragen Sie bei der Schule nach, lassen ggf. den Antrag von der Schule ausfüllen und senden diesen mit der Fahrkarte/Nachweis (Kopie) per Post oder unter www.jobcenter.digital ans Jobcenter zurück.

 

Lernförderung

Einen Anspruch auf angemessene Lernförderung hat Ihr Kind, wenn • durch die Nachhilfe ein ausreichendes Leistungsniveau erreicht werden kann. Es werden die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 22,00 € pro Stunde übernommen. Lassen Sie den Antrag von der Schule ausfüllen und senden diesen per Post oder unter www.jobcenter.digital ans Jobcenter zurück.

 

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in der Kita kann Ihr Kind einen Zuschuss bekommen. Es werden täglich maximal 6,75 € für das Essen übernommen. Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden grundsätzlich direkt der Schule erstattet. Teilen Sie dem Jobcenter schriftlich mit, für welches Kind Sie die Mittagsverpflegung beantragen möchten. Nach Prüfung wird Ihnen das Jobcenter den Gutschein zusenden.

 

Soziale und kulturelle Teilhabe

Bis zu 15,- € monatlich können für das Mitmachen in Sport, Kultur oder Freizeit gezahlt werden, beispielsweise für

  • die Musikschule
  • Sportvereine
  • Teilnahme an Freizeiten
  • Babyschwimmen, Babymassage „Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKIP), Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern.

Diese Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe werden für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Jahres bezuschusst. Teilen Sie dem Jobcenter schriftlich mit, für welches Kind Sie die Mittagsverpflegung beantragen möchten. Nach Prüfung wird Ihnen das Jobcenter den Gutschein zusenden.