Kundenreaktionsmanagement
Haben Sie Fragen, Lob oder Kritik oder können eine Entscheidung nicht verstehen?
Dann können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner/in in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement oder in der Leistungsabteilung im Jobcenter Landkreis Reutlingen wenden.
Wenn keine Klärung gelingt, besteht die Möglichkeit mit dem Vorgesetzten (Teamleiter/in) zu sprechen. Wenn das Anliegen dann weiterhin besteht, können Sie sich an die Geschäftsleitung wenden.
Wenn Sie eine schriftliche Entscheidung rechtlich überprüfen lassen wollen, reichen Sie einen schriftlichen Widerspruch im Jobcenter Landkreis Reutlingen ein. Ihr Widerspruch wird in der Widerspruchsstelle bearbeitet.
Sie können sich auch mit Anregungen und Kritik ans Kundenreaktionsmanagement wenden: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/anregungen-und-kritik
Hinweis
Das Kundenreaktionsmanagement bearbeitet keine Widersprüche. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich im Jobcenter Landkreis Reutlingen einreichen.